Das hessische Denkmalschutzgesetz empfiehlt allen Kreisen und kreisfreien Städten die Einrichtung eines unabhängigen, sachverständigen Gremiums, zur Beratung und Unterstützung der jeweiligen Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dieses Gremium ist der Denkmalbeirat.

Der Denkmalbeirat setzt sich aus Fachleuten aller am Bau zu findenen Gewerke, sowie aus Vertreter:innen der Geschichtsvereine und der Politik zusammen. So findet man dort Architekt:innen, Handwerker:innen, aber auch Historiker:innen, Landschaftsarchitekten:innen, sowie sachkundige Bürger aus den unterschiedlichsten Fachgebieten. Allen gemeinsam ist die Leidenschaft für den Denkmalschutz - und die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Tätigkeit!

Die Mitglieder des Denkmalbeirates werden - häufig auf den Vorschlag von Berufsverbänden oder auch Vereinen hin - durch den Kreisausschuss für die Dauer einer Wahlperiode (d.h. 5 Jahre) berufen.