Als Denkmalbeirat verstehen wir uns als "Anwälte" des Denkmals. Unser vornehmstes Ziel ist dessen Erhaltung, wo immer dies möglich ist: der Schutz von Bau-, Boden- und Kulturdenkmälern liegt allen Mitgliedern des Denkmalbeirates am Herzen.
Wir möchten Eigentümer entsprechender Denkmäler ermutigen, sich an uns zu wenden und das Fachwissen unseres Gremiums zu nutzen. Gerne geben wir Hinweise, Gutachten erstellen oder Entscheidungen treffen müssen allerdings entsprechend beauftragte Personen und die Fachbehörden.
Wir sind ein Beirat und beraten lediglich; entscheiden muss die Untere Denkmalschutzbehörde nach Recht und Gesetz.