des Denkmalschutzes
Leider gelingt es nicht immer, gefährdete Objekte in angemessener Weise zu betreuen; die Gründe dafür sind vielfältig:
- Ungeklärte Besitzverhältnisse
- Mangelndes Wissen über den Denkmal-Status eines Objektes
- Unzureichendes Bewusstsein der Bedeutung des Denkmalschutzes
- Mangel an finanziellen Spielräumen seitens der Eigentümer
- Aber auch:
Schlicht mangelnde Bereitschaft seitens der Eigentümer, sich um ihr Objekt zu kümmern!
Einige eklatante Beispiele zumal für den letzteren Grund finden sich etwa in der an Kulturdenkmälern doch so reichen Stadt Bad Orb...
Das ehemalige Zollhaus
(Salinenstraße 10)
Das nach der Übernahme der Saline 1819 durch Bayern erbaute Zollhaus diente zur Kontrolle der Salzproduktion und des Verkaufs. Es bildete den südwestlichen Abschluss des ehemaligen Sudhofs. Qualitätvoller, klassizistischer Massivbau aus Sandsteinquadern, zweigeschossig auf quadratischem Grundriss unter überkragendem Pyramiddach, in der Firstspitze ein zentraler Kaminkopf. Profilierte Segmentbogenfenster mit Sohlbänken auf diamantierten Konsolen.
(Quelle: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/)

Das Objekt befindet sich seit geraumer Zeit in der Hand einer privaten Stiftung, welche keinerlei Anstalten unternimmt, das Gebäude einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Eher im Gegenteil: es gab im Laufe der Jahre durchaus eine Anzahl von ernsthaften Kauf-Interessenten, nur leider offenbar keinerlei Verkaufsabsicht seitens der Eigentümer!
Obertorstraße 8
Gegenüber dem Gasthof in Ecklage stehendes Fachwerkhaus auf hohem, Sockelgeschoss aus dem 17. Jahrhundert. Die Lage in der engen Kurve des abschüssigen Verkehrsweges wird durch die abgeschrägte Ecke markiert, die in die Heppengasse führt und durch Prellsteine vor den Fuhrwerken geschützt wurde. Kellergeschoss mit rundbogigem Kellereingang und Erdgeschoss verputzt, die Eckquaderung sichtbar, Fenster des Erdgeschosses teilweise mit sorgfältig profilierten, geohrten Sandsteingewänden, traufseitig gekuppelt. Darüber zwei Fachwerkgeschosse mit beschnitzten Eckständern und Mannfiguren, die freischwebende Obergeschossecke mit gestaffelten Konsolsteinen unterfangen. Hohes Satteldach mit Aufschiebling und kleinem Zwerchhaus mit Ladeluke.
(Quelle: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/)


Auch dieser Objekt befindet sich in der Hand einer privaten Stiftung (derselben, welcher auch das ehemalige Zollhaus gehört).
Der Handlungsbedarf war über Jahre hinweg unübersehbar, bis schließlich das Bauamt des Main-Kinzig-Kreises die Umgebung um das Gebäude herum absperren musste, da die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Schließlich musste der Fachwerk-Anteil abgetragen werden - eine Maßnahme, die letztlich vom Kreis vorgenommen und auch bezahlt wurde (incl. einer angemessenen Dokumentation des abgängigen Gebäudes). Der Eigentümer hat sich in keiner Weise beteiligt.
Was sich über Jahre hinweg quasi als "fauler Frontzahn" am historischen Eingang zur Orber Altstadt präsentierte, ist nun zu einem nicht minder unerfreulicher "Zahnstumpf" geworden - und es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass die Eigentümer irgend ein Interesse daran haben, dies zu ändern!